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   OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 10 UF 36/11   

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https://dejure.org/2011,11799
OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 10 UF 36/11 (https://dejure.org/2011,11799)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.04.2011 - 10 UF 36/11 (https://dejure.org/2011,11799)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. April 2011 - 10 UF 36/11 (https://dejure.org/2011,11799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 27 VersAusglG
    Zur Beschränkung des Versorgungsausgleichs, wenn privater Rentenversicherungsvertrag in der Absicht gekündigt wurde, diese Vorsorge dem Versorgungsausgleich zu entziehen

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Beschränkung auf ein einzelnes Anrecht bei versorgungsfeindlicher Kündigung privater Vorsorgeverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen Kündigung eines privaten Rentenversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 27
    Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen Kündigung eines privaten Rentenversicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkung auf ein einzelnes Anrecht bei Kündigung privater Vorsorgeverträge

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versorgungsausgleich bei der Scheidung: - Ehefrau kündigte einen privaten Rentenversicherungsvertrag, damit er beim Ausgleich "außen vor bleibt"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Rentenversicherungsvertrags zwecks Entziehung vom Versorgungsausgleich rechtfertigt Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit - Auszugleichende Anrechte des anderen Ehegatten werden um die Höhe des Kapitalwerts der Versicherung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1375
  • MDR 2011, 1047
  • FamRZ 2011, 1737
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 10 UF 36/11
    Dies ist dann anzunehmen, wenn die rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs dem Grundgedanken des Rechtsinstituts, nämlich eine dauerhafte gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Anrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. BGH FamRZ 2007, 996 und 1966 - zu § 1587c BGB a. F.).
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZB 53/98

    Berücksichtigung eines Renten-Lebensversicherungsvertrages mit Kapitalwahlrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 10 UF 36/11
    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, gilt dies auch für solche Anrechte, die erst nach dem Ende der Ehezeit weggefallen sind (vgl. z. B. BGH FamRZ 1986, 892 und FamRZ 2003, 664).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2010 - 9 UF 98/10

    Berücksichtigung einer gekündigten Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 10 UF 36/11
    Erfasst werden insbesondere versorgungs- und familienfeindliche Verhaltensweisen auf Seiten eines Ehegatten, wie etwa die Kündigung privater Vorsorgeverträge in der Absicht, sie dem Ausgleich zu entziehen (vgl. OLG Brandenburg NJW 2011, 539 m. N.; Johannsen/Hahne, Familienrecht, 5. Aufl., Rn. 12 zu § 2 VersAusglG; BT-Drucksache 16/10144 S. 69).
  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 85/83

    Ausgleich von wegfallenden Anwartschaften auf landwirtschaftliches Altersgeld

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 10 UF 36/11
    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, gilt dies auch für solche Anrechte, die erst nach dem Ende der Ehezeit weggefallen sind (vgl. z. B. BGH FamRZ 1986, 892 und FamRZ 2003, 664).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11

    Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches

    Die treuwidrige Einwirkung eines Ehegatten auf seine Versorgungsanrechte kann nur dadurch sanktioniert werden, dass der andere Ehegatte von seinen eigenen Versorgungsanrechten nichts oder entsprechend weniger auszugleichen hat (Johannsen/Henrich/Hahne Familienrecht 5. Aufl. § 1587 BGB Rn. 49; MünchKomm-BGB/Dörr 6. Aufl. § 27 VersAusglG Rn. 58, 62; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 843 f.; FAKomm-FamR/Wick 5. Aufl. § 27 Rn. 29; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1737; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 722, 723).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2015 - 13 UF 18/15

    Versorgungsausgleich: Grobe Unbilligkeit der Kündigung einer privaten

    Aber der korrespondierende Kapitalwert des Ausgleichswertes des entzogenen Anrechts betrug mehr als fünf Prozent des korrespondierenden Kapitalwerts des Ausgleichswertes des Anrechts, das der von der Entziehung betroffene Ehepartner zu Gunsten des sich illoyal verhaltenden Ehepartners auszugleichen hatte (OLG Nürnberg, NJW-RR 2011, 1375).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 49/12

    Rechtsschutzgleichheit; Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren;

    Es wird vertreten, dass eine solche Auszahlung des Rückkaufwertes den Wert des auszugleichenden Anrechts nicht mehr beeinflussen könne, wenn dieses bereits - wie die Beschwerdeführerin im fachgerichtlichen Verfahren geltend gemacht hat - allein durch die Kündigung (§ 168 Abs. 1 VVG) erloschen sei (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht - OLG -, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 10 UF 146/05 -, zitiert nach juris Rn. 29; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. April 2011 - 10 UF 36/11 -, NJW-RR 2011, 1375; zu der den Versicherungsvertrag beendenden Wirkung der Kündigung des Versicherungsnehmers: Reiff, in Prölss/Martin, Kommentar zum VVG, 28. Aufl. 2010, § 168 Rn. 18).
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